Was tun nach einem Verkehrsunfall?
Ratgeber Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle passieren ständig und doch ist ein Unfall für jeden einzelnen keine alltägliche Situation. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was Sie jetzt tun und was Sie unbedingt vermeiden sollten.
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Wie Peter H. zum Unfallopfer wurde
…und was Sie aus seiner Geschichte lernen können.
Peter H. ist Freitagnachmittag mit seinem roten Golf auf dem Weg nach Hause. An einer roten Ampel passiert alles dann ganz schnell: Eine junge Frau kracht mit ihrem Auto in Peters Golf. Gottseidank ist niemand verletzt. Doch der Ärger ist groß und der Schock sitzt tief. Peters Auto ist ziemlich demoliert.
Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen und die Schuldfrage eindeutig geklärt hat (die junge Frau trifft die Alleinschuld), trifft der Abschleppwagen ein und fährt Peters Wagen in die nächste Werkstatt.
„Machen Sie sich keine Sorgen, wir kümmern uns um alles.“
Am nächsten Tag meldet sich bei Peter eine freundliche Dame von der Versicherung der Unfallverursacherin: „Machen Sie sich keine Sorgen, wir kümmern uns um alles. Wir lassen Ihr Auto von einer zertifizierten Werkstatt reparieren und sogar reinigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie einen Ersatzwagen.“
Bereits am Nachmittag stand der Ersatzwagen vor Peters Tür und er war positiv gestimmt.
Gutachten von der Versicherung ist schnell da
Zwei Tage später wieder ein Anruf der gegnerischen Versicherung: „Unser Gutachter war vor Ort und hat sich Ihren Wagen genau angesehen. Wir schicken Ihnen das Gutachten durch, dort ist alles aufgeführt, was repariert wird. Wenn Sie einverstanden sind, lassen wir Ihren Wagen gleich in der Werkstatt reparieren. Selbstverständlich auf unsere Kosten.“
Damit hatte Peter nicht gerechnet. Er freut sich, dass nun doch alles anscheinend ein gutes Ende nehmen wird. Bald kann er wieder seinen eigenen Wagen übernehmen und den Unfall schnell vergessen.
Verkauf eines Unfallwagens?
Ein halbes Jahr später: Der Unfall ist vergessen und Peter hat sein Wagen zum Verkauf inseriert, da nun ein Familienauto in der Garage einziehen soll. Ein potenzieller Käufer sieht sich den Wagen an, ist begeistert und möchte Peters Golf kaufen.
Scheckheftgepflegt? – Ja.
Garagenwagen? – Ja.
Winterreifen dabei? – Ja, alles dabei.
Gibt es reparierte Schäden? – Ja.
Der Interessent wird plötzlich stutzig und möchte den Preis deutlich reduzieren, da er in dem reparierten Schaden einen Unfallwagen erkennt. Peter erzählt ihm, dass nach seinem unverschuldeten Unfall vor einem halben Jahr alles von einer Fachwerkstatt ordentlich repariert wurde und keine Schäden mehr sichtbar sind.
Was Peter nicht weiß: Trotz des reparierten Schadens gilt sein Auto als Unfallfahrzeug. Daher ist die Preisreduzierung durch den potenziellen Käufer absolut gerechtfertigt. Peter hätte bei der Regulierung seines Schadens einen Anspruch auf Auszahlung einer Wertminderung gehabt, die ihm den reduzierten Verkaufspreis ausgleicht.
Diese Wertminderung und noch weitere Positionen, die er von der Versicherung nicht bekommen hat, hätte ein neutraler Kfz Sachverständiger im Gutachten aufgeführt.
Denn Peter hat als Unfall Geschädigter das Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen neutralen Gutachter bzw. Sachverständigen einzuschalten. Die gegnerische Versicherung handelt natürlich in ihrem wirtschaftlichen Interesse und versucht, die Kosten der Erstattung gering zu halten. Nur ein freier, unabhängiger Gutachter kann den Schaden und den Fahrzeugwert neutral bewerten. Er kennt die Vorgehensweise der Versicherungen und holt das beste für Peter raus: Nämlich die vollen Kosten für die Reparatur des Wagens und noch weitere Entschädigungen, die ihm zustehen.
Das Beispiel von Peter ist typisch
Typisch nach so einem Unfall: Die Versicherungen versuchen, Sie schnell zu kontaktieren versprechen, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen. So dass Sie gar nicht erst auf die Idee kommen, zu recherchieren oder sich über Ihre Rechte zu informieren.
Gut zu wissen
Verschenken Sie weder Zeit noch Geld:
Ein neutraler Kfz Sachverständiger sollte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer Ihr erster Ansprechpartner sein. Denn nur ein erfahrener Kfz Sachverständiger kann Ihnen mit seiner Expertise schnell und sicher helfen. Er weiß genau, wie nach einem Autounfall zu verfahren ist und kann das Beste für Sie herausholen.
So handeln Sie richtig, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind
- Kontaktieren Sie niemals in Eigenregie die gegnerische Versicherung.
- Gehen Sie nicht auf Angebote der Versicherung ein, auch wenn sie zu verlockend klingen.
- Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Kfz Sachverständigen. Dieser ist für Sie als Geschädigter (ohne Teilschuld) kostenlos, denn die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
- Die Versicherung muss am Termin mit Ihrem Gutachter übrigens nicht dabei sein.
- Wenn Sie bereits Angebote der Versicherung beansprucht haben, z.B. Ersatzfahrzeug, können Sie trotzdem noch einen eigenen Gutachter hinzuziehen.
- Sofern Sie keine Teilschuld trifft, können bzw. sollten Sie als Geschädigter sogar auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zurate ziehen.
- Wenn Sie der Versicherung bereits erlaubt haben, einen eigenen Gutachter einzuschalten, kann es sein, dass Sie keinen eigenen mehr auf Kosten der Versicherung hinzuziehen dürfen. Rufen Sie uns in diesem Fall an, wir beraten Sie kostenlos.
- Der Gutachter besichtigt Ihren Schaden, erstellt ein Gutachten, bespricht das mit Ihnen und sendet es an die Versicherung. Sie können sich auf das verlassen, was in diesem Gutachten aufgeführt wird.
- Im Übrigen dürfen Sie sich auch auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Mietwagen mieten.
Kurz zusammengefasst
Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Denn dieser handelt im Sinne der Versicherung. Nicht in Ihrem. Auch wenn sich die Versicherung am Telefon freundlich zeigt mit dem Argument „Wir kümmern uns für Sie um einen Gutachter.“ Dieser ist nicht unabhängig, sondern arbeitet im Auftrag für die Versicherung. Sein Ziel ist es, den Schaden möglichst niedrig zu bewerten. Sie sind nicht dazu verpflichtet, dieses Gutachten anzunehmen. Lehnen Sie dankend ab und beauftragen einen eigenen Sachverständigen. Dieser ist für Sie als Geschädigter kostenlos.
Sie haben Fragen dazu oder sind sich unsicher? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos.
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Haftpflichtschaden
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, handelt es sich meist um einen Haftpflichtfall. Sofern der Unfallverursacher greifbar ist und keine Fahrerflucht begangen hat, übernimmt die gegnerische Haftpflicht-Versicherung dabei die Reparatur-Kosten für Ihr Fahrzeug. Aber nicht nur das: Sie haben als Unfall Geschädigter das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug im Detail dokumentieren lassen und Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Die Kosten übernimmt ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Unfallgutachten enthält weit mehr als nur die Schadenreparatur
Ein Unfallgutachten eines neutralen Kfz Sachverständigen beinhaltet weit mehr, als die reine Schadensumme für die Fahrzeug-Reparatur.
Vielleicht wussten Sie noch gar nicht, dass Sie auch Abschleppkosten, die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, der Nutzungsausfall sowie die Sonderausstattung und weitere Positionen bei der gegnerischen Versicherung einfordern können. Auch wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, kann das Kfz Gutachten entscheidende Kriterien enthalten, die zur Aufklärung dienen.
Die gegnerische Versicherung bezahlt
Daher ist es ratsam, im Falle eines unverschuldeten Unfalls immer einen neutralen Kfz Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, das die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt.
Kfz Gutachten nur vom Fachmann erstellen lassen
Wenden Sie sich zur Erstellung eines Unfallgutachtens immer an einen Profi. Also an einen freien und unabhängigen KfZ Sachverständigen, wie dem SV Büro Marggrander. Denn als Experten für Unfallschaden weiß ein Kfz Gutachter genau, welche Entschädigungen Ihnen zustehen und wie das KfZ Gutachten aufbereiten sein muss, damit es die Haftpflichtversicherung akzeptiert.
Wie sieht ein Schaden-Gutachten aus und was beinhaltet es?
In einem KfZ Unfall Gutachten werde alle Schäden an Ihrem Fahrzeug schriftlich und mithilfe von Skizzen und Fotos dokumentiert. Ein seriöses Kfz Gutachten wird so aufbereitet, dass Sie auch als Laie die aufgeführten Punkte verstehen und nachvollziehen können. Das Sachverständigen-Büro sollte jeden Punkt im Detail mit Ihnen besprechen und Ihnen die genaue Bedeutung jedes einzelnen Punktes erklären können.
Schuldfrage nach Unfall unklar?
Ein Gutachten kann noch viel mehr: Es dokumentiert den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug schriftlich und mit Beweisbildern. Auch wenn die Schuldfrage am Unfallort geklärt scheint, kann dies die gegnerische Versicherung später anzweifeln. Daher kann Ihnen das Kfz Unfallgutachten auch dazu dienen, die Schuldfrage eindeutig zu klären.
Und auch aus genau diesem Grund ist es für Sie nicht ratsam, ein Gutachten zu akzeptieren, das von einem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung erstellt wurde.
Wann Sie einen Kostenvoranschlag benötigen und wann ein Gutachten
Je nach Schadensumfang Ihres Unfalls benötigen Sie für die Versicherung einen Kostenvoranschlag oder ein Kfz Gutachten. Beides wird von einem Kfz Sachverständigen erstellt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Grundsätzlich ist ein Gutachten deutlich umfangreicher als ein Kostenvoranschlag.
Kostenvoranschlag für Bagatellschaden
Wenn es sich augenscheinlich um einen kleineren Schaden handelt (z.B. Kratzer, Dellen, Schrammen bis ca. 750 €), spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag bzw. eine Reparaturkalkulation.
Gut zu wissen:
Der Begriff „Kostenvoranschlag“ wird eher umgangssprachlich verwendet. Per Definition ist ein Kostenvoranschlag ein verbindliches Angebot einer Werkstatt.
Zu Ihrem Vorteil führen wir in der Raparaturkalkulation zusätzlich weitere Positionen auf, z.B. die Raparatur-Dauer und den Nutzungsausfall.
Einen „echter Bagatellschaden“ sehen wir eher selten: Denn bei der Besichtigung des Fahrzeugs stellt sich oft heraus, dass der Schaden deutlich größer ist, als ursprünglich angenommen.
KfZ Gutachten für umfangreichere Schäden
Handelt es sich um einen größeren Schaden (ab ca. 750 €), wird ein umfangreiches Gutachten erstellt. Dieses beinhaltet deutlich mehr Positionen, die gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können. Wichtig dabei ist z.B. die Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Wir prüfen sehr detailliert, ob Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfallschadens von einer Wertminderung betroffen ist. Diese Wertminderung führen wir im Gutachten auf.
Worauf Sie bei der Wahl des Kfz Gutachters achten sollten
- Erreichbarkeit: Der Gutachter sollte im Notfall sehr gut erreichbar sein und im besten Falle einen 24h-Service bieten.
- Schnelligkeit: Ein guter Sachverständiger sollte Ihr Gutachten innerhalb 1-2 Werktage erstellen.
- Flexibilität: Lassen Sie Ihr Auto stehen! Der Gutachter sollte sich an Sie anpassen und dorthin kommen können, wo Ihr Fahrzeug gerade steht.
- Persönlich: Ein Gutachter sollte immer individuell und feinfühlig auf Sie uns Ihren Unfallschaden eingehen. Wenn Sie bereits am Telefon kein gutes Gefühl haben, suchen Sie sich einen anderen Gutachter.
- Beratung & Information: Der Gutachter sollte Sie bereits am Telefon über den Ablauf aufklären und Ihnen Termine nennen können. Er sollte alle Ihre offenen Fragen geduldig, umfassend und für Sie zufriedenstellend beantworten.
- Pünktlichkeit & Zuverlässigkeit: Sowohl Termine als auch die Fertigstellung des Gutachtens sollten zuverlässig und pünktlich sein.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Gutachter benötigen, sollte die Ersteinschätzung kostenfrei sein.
Im Falle eines Unfalls:
So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig
Ruhe bewahren
Versuchen Sie ruhig und sortiert zu bleiben.
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab
- Schalten Sie Ihren Warnblinker ein, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmer entsprechend reagieren können.
- Ziehen Sie Ihre Warnweste möglichst noch im Auto an.
- Beim vorsichtigen Aussteigen aus dem Wagen achten Sie bitte auf den Verkehr.
- Stellen Sie Ihr Warndreieck mit ausreichender Entfernung von ca. 50-100m zur Unfallstelle auf. Auf Autobahnen wählen Sie einen Abstand von ca. 200m.
- Bewegen Sie sich ausschließlich HINTER der Leitplanke.
2. Rufen Sie die 110 oder 112 an
- Für die Unfallaufnahme sollten Sie die Polizei unter 110 anrufen
- Sind Verletzte am Unfallort, rufen Sie den Rettungsdienst unter 112 an
- Geben Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und/oder Ihr Fahrzeug-Kennzeichen durch. Schildern Sie dann den Unfall und orientieren Sie sich an den 5 W-Fragen:
WAS ist passiert?
WO ist es passiert?
WIE viele Verletzte?
WELCHE Art von Verletzungen?
3. Leisten Sie Erste Hilfe
- Wenn es Verletzte gibt, sollten Sie Erste Hilfe leisten und sich um die Erstversorgung kümmern.
4. Beweissicherung & Dokumentation
- Fotografieren Sie die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge (bitte NICHT die Verletzten!)
- Notieren Sie sich, was passiert ist.
- Fertigen Sie eine Skizze an.
- Notieren Sie sich die KfZ-Kennzeichen der Beteiligten
- Notieren Sie sich Namen und Anschriften sowie Versicherung des Unfallverursachers
- Suchen Sie Zeugen und notieren Sie sich deren Namen und Anschriften
5. Schadensmeldung
Sind Sie Unfallverursacher: Melden Sie den Schaden gleich bei Ihrer Versicherung
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